FÜR FOTOSHOOTINGS & FOTOREPORTAGEN UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE DIENSTLEISTUNGEN

EINLEITUNG

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Foto Schumann gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Foto Schumann nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Foto Schumann hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Fotoalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

1. VERTRAGSPARTNER, ANSCHRIFT

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist 
Foto Schumann 
vertreten durch Sara Zürch
Puschkinstraße 27, 07950 Triebes. 
Telefon: 036622/124291.
Email: info@fotoschumann-triebes.de 
Website: www.fotoschumann-triebes.de
Die Steuernummer …

2. VERTRAGSSCHLUSS
2A FOTOSHOOTINGS
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Foto Schumann bezüglich des Termins von Fotoshootings nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von 7 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Foto Schumann durch den Auftraggeber zustande durch Bestätigung des Termins und ausfüllen eines Fragebogens. Durch Beauftragung bzw. durch die Annahme eines Angebots von Foto Schumann akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2B FOTOREPORTAGE
Ein Angebot an den Auftraggeber ist von Foto Schumann bezüglich des Termins von Fotoreportagen nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von 7 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Foto Schumann durch den Auftraggeber zustande durch Annehmen des Angebotes und überweisen der Terminreservierungsgebühr von 150,- Euro. Durch Beauftragung bzw. durch die Annahme eines Angebots von Foto Schumann akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. PREISE, VERSANDKOSTEN
3A FOTOSHOOTING
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Foto Shootings wird keine Anzahlung berechnet. Foto Schumann bestätigt den Auftrag per E- Mail / SMS & eines zugesendeten Fragebogens. Der Auftraggeber erklärt nochmals mit dem ausfüllen des Fragebogens die Richtigkeit und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Unmittelbar nach dem Fotoshooting wird eine Zahlung über 99,- Euro fällig. Die Rechnungen werden durch Foto Schumann initiiert und sind innerhalb 7 Tagen zu begleichen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
Die genauen Gesamtpreise für das Fotoshooting oder sonstigen Aufträge können in den jeweils aktuellen Preislisten bei Foto Schumann eingesehen bzw. per E-Mail angefordert werden. Für spezielle Fotoaufträge erstellt Foto Schumann separate Angebote.
An- und Abreisen von Foto Schumann erfolgen jeweils von Triebes aus. Im Einzugsgebiet von 40 km wird keine Pauschale erhoben. Übersteigt die An- und Abreise von Foto Schumann den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,40,- Euro. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, zusätzliche Porto- und Verpackungskosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Im Falle eines nicht pünktlichen Zahlungseingang, kommt der Auftraggeber nach einer Zahlungserinnerung in Verzug. Nach unmittelbaren Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zulasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Foto Schumann behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Foto Schumann eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Foto Schumann auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Foto Schumann innerhalb der letzten 2 Wochen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Foto Schumann zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Der Auftraggeber bekommt über die Ausfallkosten einen Gutschein in Höhe des gezahlten Betrages, damit er den Termin innerhalb 3 Monaten nachholen kann.

3B RATENZAHLUNG
Foto Schumann gestattet dem Auftraggeber eine Ratenzahlung bis zu 6 Monaten. Eine Ratenzahlung wird gesondert in einem Ratenzahlungsplan festgelegt. So bekommt der Auftraggeber eine Übersicht der Gesamtkosten & Zahlungsfristen.
Die monatliche Rate ist von dem Auftraggeber entweder bis 03. des Monats oder bis zum 15. des Monats unaufgefordert zu leisten. Im Falle eines Verzuges wird die fällige Rate mit 10% verzinst. Ebenfalls kann bei Verzug Foto Scumann sofort den Restbetrag vom Auftraggeber einfordern. Im Falle einer nicht Zahlung gehen Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention zulasten des Auftraggebers.
Wenn es dem Auftraggeber möglich ist, kann er vorzeitig die Ratenzahlung beenden, indem er den noch offenen Gesamtbetrag leistet. 

Der Auftraggeber bekommt trotz Ratenzahlung wie gewohnt seine gebuchte Leistung ohne Zurückhaltung von Seitens Foto Schumann.

4. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Foto Schumann.

5. AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Foto Schumann ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Zudem zeigt Foto Schumann schon während des Fotoshootings/Reportage die entstandenen Bilder auf dem Kameradisplay. Der Kunde verpflichtet sich schon zu diesem Zeitpunkt, zu sagen, was ihm nicht gefällt. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Während eines Fotoshootings/Reportage ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Begleiter des Auftraggebers nicht gestattet. Bei Störung durch Begleiter des Auftraggebers, darf Foto Schumann die Person bitten dies zu unterlassen und bei Fotoshootings zu gehen.
Foto Schumann darf im Sinne des Datenschutzes nur nach vorheriger Genehmigung des Auftragebers Fotos online veröffentlichen. In Falle einer Hochzeitsreportage wählt Foto Schumann die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
Foto Schumann archiviert die entstandenen Bilder und Rohdaten 5 Jahre. Im Falle einer Verlängerung wird der Auftraggeber benachrichtigt. Bei Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos vor Ablauf der Frist haftet Foto Schumann nicht. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Foto Schumann und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung, wie beispielsweise dem Abkaufen der Urheberrechte.

6. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
Gegen Foto Schumann gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Foto Schumann verursacht worden ist.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. Foto Schumann zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von Foto Schumann kommen, bemüht sich diese (soweit vom Auftraggeber erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Foto Schumann haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Foto Schumann keinen Ersatz.
Foto Schumann ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Fotoalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Foto Schumann ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
Foto Schumann haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Foto Schumann haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller und des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern, Danksagungskarten etc. übernimmt Foto Schumann keine Haftung.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Foto Schumann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Foto Schumann zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.
Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.

Foto Schumann wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Foto Schumann geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Foto Schumann beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mängel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Foto Schumann bestätigt worden sind. Foto Schumann haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Foto Schumann. Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Foto Schumann.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von Foto Schumann bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
Veröffentlicht der Auftraggeber Bilder auf Internetplattformen (z.B. Facebook, Instagram, Homepage, Blog, etc.), so verpflichtet er sich den Urheber Foto Schumann in dieser Form nennen:
Fotograf: Foto Schumann in Triebes
Optional kann auch Website oder die Facebook Seite genannt werden.
Sollte der Auftraggeber dies missachten, so haftet er für den entstandenen Schaden.
Foto Schumann darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog usw.) Die Einverständniserklärung kann der Auftraggeber auch nach der Unterzeichnung jederzeit zurück rufen. Foto Schumann verpflichtet sich die Bilder innerhalb von 4 Wochen in ihren möglichen Rahmen zu entfernen und nicht mehr zu verwenden. Eine Gewährleistung der kompletten Entfernung kann Foto Schumann nicht geben.

8. DATENSCHUTZ
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Foto Schumann bekannt gegeben werden, ist Foto Schumann berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung und Archivierung der Fotos zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
Foto Schumann verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Foto Schumann verpflichtet sich gegenüber dem Kunde jederzeit vollständige Auskunft über gespeicherte Daten Auskunft zugeben. 

Der Kunde kann jederzeit die Löschung seiner Daten fordern. Im Falle einer Aufforderung der Löschung der Daten seitens des Kunden löscht Foto Schumann unwiderruflich Personen bezogene Daten, sowie die Archivierung von Bilder & Rohdaten. Eine Wiederherstellung dieser Daten ist nicht mehr möglich. Foto Schumann verpflichtet sich den Kunden dies vorab noch einmal schriftlich mitzuteilen. Die Auskunft, Nachfragen & Löschung der Daten erfolgt innerhalb von 4 Wochen.

9. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DES/DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Auftraggeber die Volljährigkeit. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der / des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an einem Shooting vorliegen. Bei Auftraggebern unter 16 Jahren ist ein Vertrag von dem / der Erziehungsberechtigten ebenfalls zu unterzeichnen. Foto Schumann ist nicht zuständig für die Richtigkeit & Überprüfung der Angabe des Auftraggebers. Wird der Vertrag ohne Erziehungsberechtigte unterzeichnet, so trägt der Erziehungsberechtigte die Verantwortung und den entstanden Schaden.

10. ANWENDBARES RECHT, SCHRIFTFORM, TEILUNWIRKSAMKEIT, GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich deutsches Recht bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Zeulenroda. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen Greiz.